Je nach Wertpapierart und je nach Kauf-
Vermögensverwaltung
Für die Vermögensverwaltung durch Dritte dürfen je nach Kanton bis zu 6000 Franken
pro Jahr von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Auch Anleger, die kein Vermögensverwaltungsmandat
vergeben haben und ihre Investments selber managen, können Abzüge geltend machen,
nämlich für Depot-
Aktienanlage statt -
Wer allzu fleissig Aktien kauft und verkauft, kann von der Steuerbehörde als "gewerbsmässiger Wertschriftenhändler" eingestuft werden. Gewinne werden dann als Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit besteuert, und es werden Sozialversicherungsbeiträge für AHV, IV, EO und ALV fällig. Im Fokus stehen Anleger, die häufig hohe Volumina handeln, ihre Anlagegeschäfte mit erheblichen Fremdmitteln finanzieren oder in grossem Masse Derivate einsetzen.
Steuerfreie Dividenden
Anleger sollten Aktien von jenen Schweizer Börsenfirmen bevorzugen, die ihre Dividenden
aus Agio-
Aktien und Obligationen rechtzeitig kaufen und verkaufen
Der Verkauf von Wertpapieren sollte kurz vor der Ausschüttung von Dividenden und
Zinsen erfolgen, der Kauf kurz nach der Ausschüttung. Im Fall der Obligationen liegt
der Grund bei den Marchzinsen -
Aber aufgepasst: Wird dieses Vorgehen systematisch bei Aktien und Obligationen angewendet, kann es von der Behörde als Steuerumgehung taxiert werden.
Tiefe Zinsen, tiefe Steuern
Steueroptimierer kaufen vorzugsweise tief verzinste Anleihen unter pari, also zu Kursen unter 100 Prozent des Nominalwerts. Denn die Differenz zwischen dem tieferen Kaufkurs und der Rückzahlung zu 100 Prozent bei Laufzeitende ist einkommenssteuerfreier Kapitalgewinn; besteuert wird nur der tiefe Zinscoupon. Anleger sollten daher aufgelaufene Kapitalgewinne auf den über pari notierenden Obligationen regelmässig realisieren, indem sie zum Beispiel konsequent Anleihen ab einem Kurs von 115 bis 120 Prozent verkaufen und in tiefer verzinste umsteigen. Wer jedoch von den Zinsen leben muss, nimmt Steuernachteile in Kauf und behält hochverzinsliche Anleihen.
Null Steuerersparnis mit Nullcoupon
Wie erwähnt, lassen sich Einkommenssteuern sparen, je tiefer der Zinscoupon gewählt
wird. Im Extremfall wäre das eine Nullcoupon-
Versicherungssparen spart keine Steuern
Oft wird geraten, festverzinsliche Anlagen im Rahmen von Versicherungen zu halten, etwa in Form von Lebenpolicen mit Obligationenfonds. Denn die während der Vertragslaufzeit anfallenden Zinsen müssen nicht versteuert werden. Doch in Zeiten tiefer Zinsen ist die Steuerersparnis geringer als die hohen Kosten einer Versicherungslösung.
Immobilienfonds mit Direktbesitz
Üblicherweise halten Immobilienfonds ihre Liegenschaften nicht direkt, sondern über eine zwischengeschaltete Immobilienfirma. Bei solchen Fonds muss der Anleger die Ausschüttung als Einkommen versteuern. Einkommenssteuerfrei sind dagegen die Ausschüttungen von Immobilienfonds, die ihre Liegenschaften direkt halten, wie etwa Bonhôte Immobilier, CS LivingPlus, Procimmo, Realstone Swiss Property, Solvalor 61 oder UBS Direct Residential. Der Nachteil: Wegen ihres Steuervorteils werden Immobilienfonds mit Direktbesitz an der Börse oft mit einem hohen Aufpreis zum Buchwert gehandelt.
Ausländische Quellensteuer zurückfordern
Selbst wer ausländische Wertschriften ordentlich in der Schweizer Steuererklärung
deklariert, erhält nicht automatisch die ganze ausländische Quellensteuer zurück.
Dazu muss zusätzlich das Formular DA-
Wein trinken statt verkaufen
Wer über Jahre hinweg einen besonders grossen Weinkeller anlegt, muss damit rechnen, dass der Veräusserungsgewinn als Einkommen aus "gewerbsmässigem Weinhandel" besteuert wird. Die Kriterien sind hier weniger scharf als bei der Qualifikation des "gewerbsmässigen Wertschriftenhändlers". Spätestens wenn die Weinsammlung so gross ist, dass sie realistischerweise nicht mehr selbst konsumiert werden könnte, muss laut Bundesgericht von einem Gewinnstreben ausgegangen werden, was die Sache steuerbar macht.
Casino statt Lotto
Lottogewinne bis 1000 Franken sind bereits seit 1. Januar 2013 verrechnungssteuerfrei.
Seit 1. Januar 2014 sind solche Kleingewinne auch von der Einkommenssteuer befreit
-