Die Steuerplanung
Der Steuerbereich stellt eines der grössten
Optimierungsfelder im Hinblick auf die Rendite des erarbeiteten
Vermögens dar. Jede finanzielle Entscheidung, sei es im Rahmen der
Liquiditätsplanung, Einkommensverwendung, Vermögensplanung oder
Altersvorsorge führt unweigerlich zu steuerlichen Fragen und
Problemstellungen. Dabei sind alle Fragen vernetzt zu analysieren.
Steuerfragen können nie für sich alleine beantwortet werden,
sondern sind immer im Zusammenhang mit den Zielen der anderen
Bereiche zu sehen.
In keinem anderen Finanzbereich driftet der Privatinvestor
leichter in die Grauzone von legal zu illegal ab. Uns scheint
wichtig, darauf hinzuweisen, dass der Privatinvestor allen
Versuchungen widerstehen sollte, Geld illegal am Staate
„vorbeizuschmuggeln“. Die aktuelle Debatte zeigt, dass
Steuerhinterziehung längst nicht mehr als Kavaliersdelikt
betrachtet wird. Die zusätzliche Rendite lohnt das Risiko eines
Steuerverfahrens und die unruhigen Nächte davor in keinem Falle.
Es gibt im Steuerbereich tatsächlich genug Möglichkeiten, auf
legale Weise Optimierungen vorzunehmen.
Ebenfalls ist zu berücksichtigen, dass die sich in der Schweiz
abzeichnenden Veränderung im Hinblick auf die Komplexität des
Steuersystems (Harmonisierung, Reform, Systemwechsel) keine allzu
langfristigen Planungen erlauben. So ist es beispielsweise vor dem
Hintergrund der aktuellen Diskussion zur Einkommensbesteuerung für
Liegenschaftsbesitzer (Eigenmietwert, Schuldzinsabzug etc.) nicht
angebracht über eine massive Aufstockung der Hypothek nachzudenken
(Schuldzinsabzug und Investition in Aktien mit freigewordenen
Mitteln) oder langfristige Projektionen vorzunehmen bezüglich
indirekter versus direkter Amortisation.
Die Tabelle
Steuereinsparungen gibt Ihnen eine Übersicht über die
legalen Einsparmöglichkeiten im Steuerbereich.
Um keine dieser Einsparmöglichkeiten zu verpassen, raten wir, die
Steuererklärung mit einem Steuerprogramm, wie es von vielen
Kantonen bereits gratis zur Verfügung gestellt wird, oder mit
einem kommerziellen, wie z.B. Dr. Tax, zu erstellen. Vor allem bei
Unselbständigen wird man so schnell und automatisch auf diese
Möglichkeiten hingewiesen.
Steuerberechnungen
Grundsätzlich können die Auswirkungen der aufgrund
einer vernetzten Planung gefällten Steuermassnahmen auf zwei Arten
berechnet werden, nämlich basierend auf dem
Durchschnittssteuersatz oder auf dem Grenzsteuersatz. Diese sind
aufgrund der Progression nicht gleich. Der Durchschnittssatz
errechnet sich einfach aus dem Steueraufwand dividiert durch das
steuerbare Einkommen. Der Grenzsteuersatz hingegen sagt aus, wie
viel Sie von einem heute zusätzlich verdienten Franken an Steuern
bezahlen müssen. Er ist immer höher als der Durchschnittssatz. Auf
den Webpages gewisser Finanzinstitute (z.B. www.pax.ch,
www.ubs.ch, helvetia.com etc.) befinden sich Steuerrechner, mit denen Sie bequem
Ihre Belastung und die Steuersätze ausrechnen können. Auf der
UBS-Seite (unter Punkt „Wealth Management“), die wir zu Zwecken
von Finanzberechnungen sehr empfehlen, können Sie z.B. auch die
Effekte von Einkäufen in die 2. Säule, also in Ihre Pensionskasse,
oder aus Einzahlungen in die Säule 3a berechnen. Allgemein lässt
sich sagen, dass bei gleichzeitiger Anwendung mehrerer
Finanzmassnahmen aufgrund der Komplexität wohl eher mit dem
Durchschnittssteuersatz zu rechnen ist, bei der Analyse einer
konkreten Massnahme eher der Grenzsteuersatz angewendet wird.
Riesiges Spar- resp. Einkommenspotential
Mit Hilfe des Grenzsteuersatzes lässt sich
eindrücklich das steuerliche Spar- resp. Einkommenspotential
bestimmter Einzel-massnahmen berechnen. Nehmen wir folgendes
Beispiel:
Mann, ledig, 42 Jahre alt, röm.kath., Angestellter, steuerbares Einkommen von
CHF 150‘000, steuerbares Vermögen von CHF 300'000, wohnhaft in Baden, Aargau.
Totale Steuerbelastung vor Massnahmen: CHF 34'835. Der
durchschnittliche Steuersatz beträgt somit 23%, der
Grenzsteuersatz aufgrund der Steuerprogression 32%.
Zahlt er nun den Maximalbetrag für Unselbständigerwerbende von CHF
7'056 (Stand 2023) in ein Säule 3a-Konto ein,
verringert sich sein Steueraufwand um etwa CHF 2'260! Die Erträge
auf seinem 3a-Konto sind erst noch steuerfrei. Bei Auszahlung
kommt ein reduzierter Tarif zu Anwendung. Mit 2'260 Franken kann man
sich schon etwas sehr Schönes leisten. Oder man legt es für später
auf die Seite. Sie sehen im Übrigen, dass sich die steuerliche
Belastung um den Grenzsteuersatz von 32% auf der Einzahlung
reduziert hat (2'260/7'056), da jeder zusätzlich verdiente Franken
bei diesem Einkommen aufgrund der Steuerprogression mit 32% besteuert wird,
verdienen Sie pro abgezogenem steuerbaren Franken je 32 Rappen.
Noch eindrücklicher wird es, wenn er sich entschliesst, in seine
Pensionskasse einzuzahlen (falls möglich). Bei einer Einzahlung
von CHF 20'000 spart er ceteris paribus CHF rund 6'400! Ohne
irgendeinen Aufwand zu über CHF 6'400 zusätzlichem Einkommen zu
gelangen, ist doch eine feine Sache! Die Steuerersparnis entspricht
wiederum 32% des Einzahlungsbetrages.
Bei einer Einzahlung in die Pensionskasse sind natürlich noch
gewisse Überlegungen anzustellen. Wie solide ist die
Pensionskasse? Wie sieht das Reglement aus? Unproblematisch sollte
dabei eine Pensionskasse sein, Solidität vorausgesetzt, die nach
dem Beitragsprimat funktioniert. Liegt ein Leistungsprimat vor, so
ist zumindest Vorsicht angebracht, da die Auszahlungsmodalitäten
bei einem Wechsel nicht immer klar sind oder Ihre Beiträge einfach
„versickern“, ohne dass sich dies in Ihren Altersleistungen resp.
Ihrem Auszahlungsbetrag niederschlägt (durch Anpassung bestimmter
Versicherungsparameter).
Konkrete Steuersparvorschläge finden Sie unter
- Steuerspartipps
für Angestellte
- Steuerspartipps
für Hausbesitzer
- Steuerspartipps
für Pensionierte
- Steuerspartipps
für Anleger