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Finanz- und Anlageanalyse

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Finanzplanung - Steuern




Die Steuerplanung


Der Steuerbereich stellt eines der grössten Optimierungsfelder im Hinblick auf die Rendite des erarbeiteten Vermögens dar. Jede finanzielle Entscheidung, sei es im Rahmen der Liquiditätsplanung, Einkommensverwendung, Vermögensplanung oder Altersvorsorge führt unweigerlich zu steuerlichen Fragen und Problemstellungen. Dabei sind alle Fragen vernetzt zu analysieren. Steuerfragen können nie für sich alleine beantwortet werden, sondern sind immer im Zusammenhang mit den Zielen der anderen Bereiche zu sehen.
In keinem anderen Finanzbereich driftet der Privatinvestor leichter in die Grauzone von legal zu illegal ab. Uns scheint wichtig, darauf hinzuweisen, dass der Privatinvestor allen Versuchungen widerstehen sollte, Geld illegal am Staate „vorbeizuschmuggeln“. Die aktuelle Debatte zeigt, dass Steuerhinterziehung längst nicht mehr als Kavaliersdelikt betrachtet wird. Die zusätzliche Rendite lohnt das Risiko eines Steuerverfahrens und die unruhigen Nächte davor in keinem Falle. Es gibt im Steuerbereich tatsächlich genug Möglichkeiten, auf legale Weise Optimierungen vorzunehmen.

Ebenfalls ist zu berücksichtigen, dass die sich in der Schweiz abzeichnenden Veränderung im Hinblick auf die Komplexität des Steuersystems (Harmonisierung, Reform, Systemwechsel) keine allzu langfristigen Planungen erlauben. So ist es beispielsweise vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion zur Einkommensbesteuerung für Liegenschaftsbesitzer (Eigenmietwert, Schuldzinsabzug etc.) nicht angebracht über eine massive Aufstockung der Hypothek nachzudenken (Schuldzinsabzug und Investition in Aktien mit freigewordenen Mitteln) oder langfristige Projektionen vorzunehmen bezüglich indirekter versus direkter Amortisation.

Die Tabelle Steuereinsparungen gibt Ihnen eine Übersicht über die legalen Einsparmöglichkeiten im Steuerbereich.
Um keine dieser Einsparmöglichkeiten zu verpassen, raten wir, die Steuererklärung mit einem Steuerprogramm, wie es von vielen Kantonen bereits gratis zur Verfügung gestellt wird, oder mit einem kommerziellen, wie z.B. Dr. Tax, zu erstellen. Vor allem bei Unselbständigen wird man so schnell und automatisch auf diese Möglichkeiten hingewiesen.

Steuerberechnungen

Grundsätzlich können die Auswirkungen der aufgrund einer vernetzten Planung gefällten Steuermassnahmen auf zwei Arten berechnet werden, nämlich basierend auf dem Durchschnittssteuersatz oder auf dem Grenzsteuersatz. Diese sind aufgrund der Progression nicht gleich. Der Durchschnittssatz errechnet sich einfach aus dem Steueraufwand dividiert durch das steuerbare Einkommen. Der Grenzsteuersatz hingegen sagt aus, wie viel Sie von einem heute zusätzlich verdienten Franken an Steuern bezahlen müssen. Er ist immer höher als der Durchschnittssatz. Auf den Webpages gewisser Finanzinstitute (z.B. www.pax.ch, www.ubs.ch, helvetia.com etc.) befinden sich Steuerrechner, mit denen Sie bequem Ihre Belastung und die Steuersätze ausrechnen können. Auf der UBS-Seite (unter Punkt „Wealth Management“), die wir zu Zwecken von Finanzberechnungen sehr empfehlen, können Sie z.B. auch die Effekte von Einkäufen in die 2. Säule, also in Ihre Pensionskasse, oder aus Einzahlungen in die Säule 3a berechnen. Allgemein lässt sich sagen, dass bei gleichzeitiger Anwendung mehrerer Finanzmassnahmen aufgrund der Komplexität wohl eher mit dem Durchschnittssteuersatz zu rechnen ist, bei der Analyse einer konkreten Massnahme eher der Grenzsteuersatz angewendet wird.

Riesiges Spar- resp. Einkommenspotential

Mit Hilfe des Grenzsteuersatzes lässt sich eindrücklich das steuerliche Spar- resp. Einkommenspotential bestimmter Einzel-massnahmen berechnen. Nehmen wir folgendes Beispiel:

Mann, ledig, 42 Jahre alt, röm.kath., Angestellter, steuerbares Einkommen von CHF 150‘000, steuerbares Vermögen von CHF 300'000, wohnhaft in Baden, Aargau.

Totale Steuerbelastung vor Massnahmen: CHF 34'835. Der durchschnittliche Steuersatz beträgt somit 23%, der Grenzsteuersatz aufgrund der Steuerprogression 32%.

Zahlt er nun den Maximalbetrag für Unselbständigerwerbende von CHF 7'056 (Stand 2023) in ein Säule 3a-Konto ein, verringert sich sein Steueraufwand um etwa CHF 2'260! Die Erträge auf seinem 3a-Konto sind erst noch steuerfrei. Bei Auszahlung kommt ein reduzierter Tarif zu Anwendung. Mit 2'260 Franken kann man sich schon etwas sehr Schönes leisten. Oder man legt es für später auf die Seite. Sie sehen im Übrigen, dass sich die steuerliche Belastung um den Grenzsteuersatz von 32% auf der Einzahlung reduziert hat (2'260/7'056), da jeder zusätzlich verdiente Franken bei diesem Einkommen aufgrund der Steuerprogression mit 32% besteuert wird, verdienen Sie pro abgezogenem steuerbaren Franken je 32 Rappen.

Noch eindrücklicher wird es, wenn er sich entschliesst, in seine Pensionskasse einzuzahlen (falls möglich). Bei einer Einzahlung von CHF 20'000 spart er ceteris paribus CHF rund 6'400! Ohne irgendeinen Aufwand zu über CHF 6'400 zusätzlichem Einkommen zu gelangen, ist doch eine feine Sache! Die Steuerersparnis entspricht wiederum 32% des Einzahlungsbetrages.

Bei einer Einzahlung in die Pensionskasse sind natürlich noch gewisse Überlegungen anzustellen. Wie solide ist die Pensionskasse? Wie sieht das Reglement aus? Unproblematisch sollte dabei eine Pensionskasse sein, Solidität vorausgesetzt, die nach dem Beitragsprimat funktioniert. Liegt ein Leistungsprimat vor, so ist zumindest Vorsicht angebracht, da die Auszahlungsmodalitäten bei einem Wechsel nicht immer klar sind oder Ihre Beiträge einfach „versickern“, ohne dass sich dies in Ihren Altersleistungen resp. Ihrem Auszahlungsbetrag niederschlägt (durch Anpassung bestimmter Versicherungsparameter).

Konkrete Steuersparvorschläge finden Sie unter
- Steuerspartipps für Angestellte
- Steuerspartipps für Hausbesitzer
- Steuerspartipps für Pensionierte
- Steuerspartipps für Anleger